Drei Varroaziden mit organischen Säuren als Wirkstoffe wurde eine Einzelzulassung erteilt!

Im Zuge der EU-Harmonisierung zu Tierarzneimitteln
(Verordnung (EU) 2019/6) und mit dem Inkrafttreten
des neuen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) sind tier-
arzneimittelrechtliche Vorschriften in Deutschland an-
geglichen und präzisiert worden.

Siehe dazu: http://laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/bienenkunde/informationsmaterial/einzelzulassungen-fur-neue-varroazide-erfolgt-219284.html


Vertreterversammlung des Kreisimkerverbandes Trier-Saarburg

Der Kreisimkerverband Trier-Saarburg lädt alle ImkerInnen
seines Kreisgebietes sowie interessierte Gäste zu seiner Vertre-
terversammlung am Sonntag, den 19.03.2023 um 14.00 Uhr in
den Festsaal des Klosters Karthaus, Brunostr. 23a,
54229 Konz-Karthaus, ein.
Im Anschluß an die Vertreterversammlung finden zwei Vorträge
des Biologen Andreas Reichart (Bienenzuchtberater in Luxem-
burg)
mit den Themen:
1. Varroa: Die aktuelle Situation
2. Die asiatische Hornisse – eine Bedrohung für
unsere Honigbiene?
statt.



Neues Tierarzneimittel-gesetz in Kraft

Imkerinnen und Imker müssen künftig dokumentieren, wenn
sie ihre Bienen gegen Krankheiten behandeln. Zudem müssen
sie sich genau an die vorgeschriebenen Behandlungsverfahren
halten. So ist beispielsweise die Einbringung der Ameisensäure
mittels Schwammtuch verboten.
Nähere Hinweise hierzu siehe
http://deutscherimkerbund.de/534-TAMG

Erweiterung des Untersuchungs-zeitraumes für die Ausstellung einer Gesundheits-bescheinigung

Bisher haben die BSV die Untersuchungen für die
Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung im Frühjahr/
Frühsommer eines jeden Jahres angeboten.
Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung Trier-
Saarburg -Veterinäramt – kann die Untersuchung
der Bienenvölker -mittels klinischer Begutachtung
und Futterkranzprobe- bereits ab Sept./Okt. eines
jeden Jahres stattfinden.
Damit wird dem Wunsch der Imkerschaft Rechnung
getragen, schon frühzeitig im jeweiligen Frühjahr
z.B. für den Verkauf von Bienenvölkern über eine
gültige Gesundheitsbescheinigung zu verfügen.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Be-
scheinigung nur eine Gültigkeit von 9 Monaten hat.

Wespen- und Hornissennester

Die Beseitigung (Umsiedlung ) von Wespen- und Hornissen
darf nur von dafür speziell ausgebildeten und zugelassenen
Personen vorgenommen werden.
Diese Berechtigung besitzen die wenigsten Imker.
Aus diesem Grund wenden Sie sich bitte mit Ihrem Hilfe-
ersuchen an die Naturschutzbehörde bei der zuständigen
Kreisverwaltung; bei kreisfreien Städten wie z. B. bei der
Stadt Trier, an die Naturschutzbehörde bei der Stadtver-
waltung.