Drei Varroaziden mit organischen Säuren als Wirkstoffe wurde eine Einzelzulassung erteilt!

Im Zuge der EU-Harmonisierung zu Tierarzneimitteln
(Verordnung (EU) 2019/6) und mit dem Inkrafttreten
des neuen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) sind tier-
arzneimittelrechtliche Vorschriften in Deutschland an-
geglichen und präzisiert worden.

Siehe dazu: http://laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/bienenkunde/informationsmaterial/einzelzulassungen-fur-neue-varroazide-erfolgt-219284.html


ASIATISCHE HORNISSE – VESPA VELUTINA

Nachdem nun die Vespa velutina in Rheinland-Pfalz angekommen ist, steigt der Informationsbedarf der Imkerschaft zu dieser invasiven Art enorm an.
Hier die Informations- und Meldestelle:
https:artenfinder.rlp.de/MeldeaufrufAsiatischeHornisse

Einer der zuständigen Experten zum Thema „Asiatische Hornisse“ für den Raum Trier-Saarburg ist
Herr Carsten Emser Tel. 0179 9511591


Zur näheren Information ist ein Hornissen-Faltblatt beigefügt.

Anklicken: 2022-08-Hornissen_Faltblatt_Kr.HS_Herunterladen

Neues Tierarzneimittel-gesetz in Kraft

Imkerinnen und Imker müssen künftig dokumentieren, wenn
sie ihre Bienen gegen Krankheiten behandeln. Zudem müssen
sie sich genau an die vorgeschriebenen Behandlungsverfahren
halten. So ist beispielsweise die Einbringung der Ameisensäure
mittels Schwammtuch verboten.
Nähere Hinweise hierzu siehe
http://deutscherimkerbund.de/534-TAMG

Erweiterung des Untersuchungs-zeitraumes für die Ausstellung einer Gesundheits-bescheinigung

Bisher haben die BSV die Untersuchungen für die
Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung im Frühjahr/
Frühsommer eines jeden Jahres angeboten.
Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung Trier-
Saarburg -Veterinäramt – kann die Untersuchung
der Bienenvölker -mittels klinischer Begutachtung
und Futterkranzprobe- bereits ab Sept./Okt. eines
jeden Jahres stattfinden.
Damit wird dem Wunsch der Imkerschaft Rechnung
getragen, schon frühzeitig im jeweiligen Frühjahr
z.B. für den Verkauf von Bienenvölkern über eine
gültige Gesundheitsbescheinigung zu verfügen.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Be-
scheinigung nur eine Gültigkeit von 9 Monaten hat.

Wespen- und Hornissennester

Die Beseitigung (Umsiedlung ) von Wespen- und Hornissen
darf nur von dafür speziell ausgebildeten und zugelassenen
Personen vorgenommen werden.
Diese Berechtigung besitzen die wenigsten Imker.
Aus diesem Grund wenden Sie sich bitte mit Ihrem Hilfe-
ersuchen an die Naturschutzbehörde bei der zuständigen
Kreisverwaltung; bei kreisfreien Städten wie z. B. bei der
Stadt Trier, an die Naturschutzbehörde bei der Stadtver-
waltung.