Neues Tierarzneimittel-gesetz in Kraft

Imkerinnen und Imker müssen künftig dokumentieren, wenn
sie ihre Bienen gegen Krankheiten behandeln. Zudem müssen
sie sich genau an die vorgeschriebenen Behandlungsverfahren
halten. So ist beispielsweise die Einbringung der Ameisensäure
mittels Schwammtuch verboten.
Nähere Hinweise hierzu siehe
http://deutscherimkerbund.de/534-TAMG