Der Kreisimkerverband Trier-Saarburg führt am Samstag,
13.06.2026 einen Honiglehrgang zum Erwerb des Fach-
kundenachweises durch. Der erfolgreiche Besuch des Lehr-
ganges ist Voraussetzung für die Benutzung des D.I.B. –
Gewährstreifens.
Die achtstündige Schulungsmaßnahme beginnt um 9.00 Uhr
in Lehrbienenstand des IV Konz auf dem Gelände des
Freilichtmuseums Roscheider Hof in Konz.
Referent des Lehrganges ist Andreas Reichart. Bedingt durch
die Größe des Schulungsraumes ist die Teilnehmerzahl auf
35 Personen begrenzt.
Die Lehrgangsgebühr beträgt pro Teilnehmer28,00 € und
ist zeitnah auf das Konto des KIV Trier-Saarburg bei der
Volksbank Trier eG
IBAN: DE90 5856 0103 0000 7470 24
BIC: GENODED1TVB
Kennwort: Honiglehrgang
einzuzahlen. Daneben ist die Anmeldung bis zum 31.05.2026
(mit Anschrift, Tel.-Nr. und Name des Bienenzuchtvereins)
per Email an Werner.Scherf@t-online.de zwingend erforderlich.
Getränke können im Lehrbienenstand erworben werden; zudem
ist das Restaurant des Freilichtmuseums ab 12.00 Uhr geöffnet.
Drei Varroaziden mit organischen Säuren als Wirkstoffe wurde eine Einzelzulassung erteilt!
Im Zuge der EU-Harmonisierung zu Tierarzneimitteln
(Verordnung (EU) 2019/6) und mit dem Inkrafttreten
des neuen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) sind tier-
arzneimittelrechtliche Vorschriften in Deutschland an-
geglichen und präzisiert worden.
ASIATISCHE HORNISSE – VESPA VELUTINA
Nachdem nun die Vespa velutina in Rheinland-Pfalz angekommen ist, steigt der Informationsbedarf der Imkerschaft zu dieser invasiven Art enorm an.
Hier die Informations- und Meldestelle:
https:artenfinder.rlp.de/MeldeaufrufAsiatischeHornisse
Einer der zuständigen Experten zum Thema „Asiatische Hornisse“ für den Raum Trier-Saarburg ist
Herr Carsten Emser Tel. 0179 9511591
Zur näheren Information ist ein Hornissen-Faltblatt beigefügt.
Erweiterung des Untersuchungs-zeitraumes für die Ausstellung einer Gesundheits-bescheinigung
Bisher haben die BSV die Untersuchungen für die
Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung im Frühjahr/
Frühsommer eines jeden Jahres angeboten.
Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung Trier-
Saarburg -Veterinäramt – kann die Untersuchung
der Bienenvölker -mittels klinischer Begutachtung
und Futterkranzprobe- bereits ab Sept./Okt. eines
jeden Jahres stattfinden.
Damit wird dem Wunsch der Imkerschaft Rechnung
getragen, schon frühzeitig im jeweiligen Frühjahr
z.B. für den Verkauf von Bienenvölkern über eine
gültige Gesundheitsbescheinigung zu verfügen.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Be-
scheinigung nur eine Gültigkeit von 9 Monaten hat.
Wespen- und Hornissennester
Die Beseitigung (Umsiedlung ) von Wespen- und Hornissen
darf nur von dafür speziell ausgebildeten und zugelassenen
Personen vorgenommen werden.
Diese Berechtigung besitzen die wenigsten Imker.
Aus diesem Grund wenden Sie sich bitte mit Ihrem Hilfe-
ersuchen an die Naturschutzbehörde bei der zuständigen
Kreisverwaltung; bei kreisfreien Städten wie z. B. bei der
Stadt Trier, an die Naturschutzbehörde bei der Stadtver-
waltung.