Im Zuge der EU-Harmonisierung zu Tierarzneimitteln
(Verordnung (EU) 2019/6) und mit dem Inkrafttreten
des neuen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) sind tier-
arzneimittelrechtliche Vorschriften in Deutschland an-
geglichen und präzisiert worden.
Im Zuge der EU-Harmonisierung zu Tierarzneimitteln
(Verordnung (EU) 2019/6) und mit dem Inkrafttreten
des neuen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) sind tier-
arzneimittelrechtliche Vorschriften in Deutschland an-
geglichen und präzisiert worden.
Nachdem nun die Vespa velutina in Rheinland-Pfalz angekommen ist, steigt der Informationsbedarf der Imkerschaft zu dieser invasiven Art enorm an.
Hier die Informations- und Meldestelle:
https:artenfinder.rlp.de/MeldeaufrufAsiatischeHornisse
Die zuständigen Experten zum Thema „Asiatische Hornisse“ für den Raum Trier-Saarburg sind
Herr Carsten Emser Tel. 0179 9511591 und
Herr Frank Bonert Tel. 017643554618
Zur näheren Information ist ein Hornissen-Faltblatt beigefügt.
Bisher haben die BSV die Untersuchungen für die
Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung im Frühjahr/
Frühsommer eines jeden Jahres angeboten.
Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung Trier-
Saarburg -Veterinäramt – kann die Untersuchung
der Bienenvölker -mittels klinischer Begutachtung
und Futterkranzprobe- bereits ab Sept./Okt. eines
jeden Jahres stattfinden.
Damit wird dem Wunsch der Imkerschaft Rechnung
getragen, schon frühzeitig im jeweiligen Frühjahr
z.B. für den Verkauf von Bienenvölkern über eine
gültige Gesundheitsbescheinigung zu verfügen.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Be-
scheinigung nur eine Gültigkeit von 9 Monaten hat.
Die Beseitigung (Umsiedlung ) von Wespen- und Hornissen
darf nur von dafür speziell ausgebildeten und zugelassenen
Personen vorgenommen werden.
Diese Berechtigung besitzen die wenigsten Imker.
Aus diesem Grund wenden Sie sich bitte mit Ihrem Hilfe-
ersuchen an die Naturschutzbehörde bei der zuständigen
Kreisverwaltung; bei kreisfreien Städten wie z. B. bei der
Stadt Trier, an die Naturschutzbehörde bei der Stadtver-
waltung.