Vertreterversammlung des Kreisimkerverbandes Trier-Saarburg am 27.10.2024

Die diesjährige Vertreterversammlung des Kreisimkerverbandes
Trier-Saarburg findet am Sonntag den 27.10.2024 um
14.00 Uhr statt. Tagungsort ist der “ Saal im Schammatdorf“,
Im Schammat 13a, 54294 Trier.
Als Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
-Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden
-Bericht der Kassenprüfer
-Behandlung evtl. vorliegender Anträge
-Wahl des 1. Vorsitzenden, des 2. Vorsitzenden,
des Schriftführers und des Kassierers
-Wahl der Beisitzer für Zucht und Gesundheit
-Wahl der Kassenprüfer

Anträge an die Kreisvertreterversammlung müssen bis
13.10.2024 schriftlich – bei Anträgen von Einzelmitgliedern
der angeschlossenen Imkervereine über ihren
Imkervereinsvorstand – beim Vorsitzenden des KIV Trier –
Saarburg eingereicht werden.
Im Anschluss an die Vertreterversammlung findet ein Vortrag
von Frau Dr. Meuser über die asiatische Hornisse statt.
Alle Imker und Imkerinnen sowie Interessierte sind herzlich
willkommen.

Bitte den Parkplatz vor der St. Matthiasbasilika benutzen!
Um 13.45 Uhr und um 13.55 Uhr besteht die Möglichkeit,
gemeinsam in einer Gruppe zum Schammatdorf zu gehen.
Treffpunkt ist am Brunnen vor der Basilika!!


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Drei Varroaziden mit organischen Säuren als Wirkstoffe wurde eine Einzelzulassung erteilt!

Im Zuge der EU-Harmonisierung zu Tierarzneimitteln
(Verordnung (EU) 2019/6) und mit dem Inkrafttreten
des neuen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) sind tier-
arzneimittelrechtliche Vorschriften in Deutschland an-
geglichen und präzisiert worden.

Siehe dazu: http://laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/bienenkunde/informationsmaterial/einzelzulassungen-fur-neue-varroazide-erfolgt-219284.html


Neues Tierarzneimittel-gesetz in Kraft

Imkerinnen und Imker müssen künftig dokumentieren, wenn
sie ihre Bienen gegen Krankheiten behandeln. Zudem müssen
sie sich genau an die vorgeschriebenen Behandlungsverfahren
halten. So ist beispielsweise die Einbringung der Ameisensäure
mittels Schwammtuch verboten.
Nähere Hinweise hierzu siehe
http://deutscherimkerbund.de/534-TAMG

Erweiterung des Untersuchungs-zeitraumes für die Ausstellung einer Gesundheits-bescheinigung

Bisher haben die BSV die Untersuchungen für die
Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung im Frühjahr/
Frühsommer eines jeden Jahres angeboten.
Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung Trier-
Saarburg -Veterinäramt – kann die Untersuchung
der Bienenvölker -mittels klinischer Begutachtung
und Futterkranzprobe- bereits ab Sept./Okt. eines
jeden Jahres stattfinden.
Damit wird dem Wunsch der Imkerschaft Rechnung
getragen, schon frühzeitig im jeweiligen Frühjahr
z.B. für den Verkauf von Bienenvölkern über eine
gültige Gesundheitsbescheinigung zu verfügen.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Be-
scheinigung nur eine Gültigkeit von 9 Monaten hat.

Wespen- und Hornissennester

Die Beseitigung (Umsiedlung ) von Wespen- und Hornissen
darf nur von dafür speziell ausgebildeten und zugelassenen
Personen vorgenommen werden.
Diese Berechtigung besitzen die wenigsten Imker.
Aus diesem Grund wenden Sie sich bitte mit Ihrem Hilfe-
ersuchen an die Naturschutzbehörde bei der zuständigen
Kreisverwaltung; bei kreisfreien Städten wie z. B. bei der
Stadt Trier, an die Naturschutzbehörde bei der Stadtver-
waltung.