AKTUELLES:

Erfolgreiche Ausstellung: Bienenzuchtverein informiert über die Honigbiene und Imkerei

Anlässlich des Weltbienentags am 20. Mai 2023 und des internationalen Tag der Artenvielfalt am 22. Mai 2023 informierte der Bienenzuchtverein Trier über die Honigbiene und Produkte aus dem Bienenstock, sowie einzelne Gerätschaften, die in einer Imkerei Verwendung finden. Die Ausstellung fand statt vom 15. Mai bis einschließlich 5. Juni 2023 im gemeinsamen Foyer der Stadt Trier und Sparkasse Trier (Viehmarktplatz 20, 54290 Trier).

VERTRETERVERSAMMLUNG DES KREISIMKERVERBANDES TRIER-SAARBURG

Der Kreisimkerverband Trier-Saarburg lädt alle Imkerinnen und Imker seines Kreisgebietes sowie interessierte Gäste zu seiner Vertreterversammlung am Sonntag, den 19.03.2023 um 14.00 Uhr in
den Festsaal des Klosters Karthaus, Brunostr. 23a, 54229 Konz-Karthaus, ein.
Im Anschluss an die Vertreterversammlung finden zwei Vorträge des Biologen Andreas Reichart (Bienenzuchtberater in Luxemburg) statt zu den folgenden Themen:
1. Varroa: Die aktuelle Situation
2. Die asiatische Hornisse – eine Bedrohung für unsere Honigbiene?

ASIATISCHE HORNISSE – VESPA VELUTINA

Nachdem nun einige Nester von Vespa velutina auch in Rheinland-Pfalz gesichtet wurden, steigt der Informationsbedarf der Imkerschaft zu dieser invasiven Art enorm an.
Hier die Informations- und Meldestelle:
 https://www.velutina.de
Zur näheren Information ist ein Hornissen-Faltblatt beigefügt.

Anklicken: 2022-08-Hornissen_Faltblatt_Kr.HS_Herunterladen

ONLINE – BESTELLUNG GEWÄHRVERSCHLÜSSE

Der Imkerverband Rheinland e.V. hat auf seiner Homepage (www.imkerverbandrheinland.de) das
neue Online – Bestellverfahren für DIB – Gewährverschlüsse veröffentlicht.
Der Shop ist unter https://shop.deutscherimkerbund.dezu reichen.

Rechtsnormen für Tierarzneimittel gelten auch für die Imkerei.

In allen EU-Mitgliedstaaten gilt die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments über Tierarzneimittel. Wichtig gilt es hervorzuheben:

  • alle Tierarzneimittel dürfen zudem nur gemäß ihrer spezifischen Zulassung angewendet werden.
  • sämtliche Arzneimittel-Anwendung müssen vom Eigentümer bzw. Halter für die zur Lebensmittelgewinnung dienenden Tiere detailliert dokumentiert werden.
  • die Einhaltung der Vorgaben der EU-Verordnung und des TAMG in der Imkerei kann bzw. wird zukünftig behördlich überprüft.

Für weitere detaillierte Informationen verweisen wir auf die Webseite des Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Infobrief download

Broschüre des Bienenzuchtverein Trier e.V.

Imker aus Trier und der Region präsentieren Ihre Produkte – Gutes aus dem Bienenvolk, Honig, Pollen und noch viel mehr … Wer Interesse hat in der nächsten Auflage neu dabei zu sein oder bereits dabei ist und Änderungen mitteilen möchte, bitte E-Mail an info@imkervereintrier.de . Download der Ausgabe Januar 2022.

ERWEITERUNG DES UNTERSUCHUNGS-ZEITRAUMES FÜR DIE AUSSTELLUNG EINER GESUNDHEITS-BESCHEINIGUNG

Bisher haben die BSV die Untersuchungen für die Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung im Frühjahr/Frühsommer eines jeden Jahres angeboten.
Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung Trier-Saarburg -Veterinäramt – kann die Untersuchung der Bienenvölker -mittels klinischer Begutachtung und Futterkranzprobe- bereits ab Sept./Okt. eines jeden Jahres stattfinden.
Damit wird dem Wunsch der Imkerschaft Rechnung getragen, schon frühzeitig im jeweiligen Frühjahr z.B. für den Verkauf von Bienenvölkern über eine gültige Gesundheitsbescheinigung zu verfügen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Bescheinigung nur eine Gültigkeit von 9 Monaten hat. Siehe auch https://kiv-trier-saarburg.de/

Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz – Meldung und Beiträge

Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz (TSK) erhebt Beiträge für die Haltung von Bienen- und Hummelvölkern. Alle Bienen- und Hummelhalter in Rheinland-Pfalz sind verpflichtend aufgerufen, sich bei der TSK zu melden. Nähere Informationen dazu unter http://www.imkerverbandrheinland.de
(auf der Homepage unter TSK-Beiträge in RLP ab 2021) Für die Anmeldung der Bienenvölker bei der TSK ist die zugeteilte Betriebsnummer erforderlich. Die Betriebsnummer ist zwölfstellig und beginnt mit 07.
Sollte die Nummer nicht zugeteilt sein bzw. nicht mehr bekannt sein, können die Imker aus dem Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier diese beim Veterinäramt Trier-Saarburg unter der Tel.-Nr. 0651 / 715-587 erfragen.

Wespen- und Hornissennester

Die Beseitigung (Umsiedlung ) von Wespen- und Hornissen darf nur von dafür speziell ausgebildeten und zugelassenen Personen vorgenommen werden. Diese Berechtigung besitzen die wenigsten Imker.
Aus diesem Grund wenden Sie sich bitte mit Ihrem Hilfeersuchen an die Naturschutzbehörde bei der zuständigen Kreisverwaltung; bei kreisfreien Städten wie z. B. bei der Stadt Trier, an die Naturschutzbehörde bei der Stadtverwaltung.