Der Kreisimkerverband Trier-Saarburg führt am
Samstag, den 27.04.2024 einen Honiglehrgang
zum Erwerb des Fachkundenachweises durch.
Der erfolgreiche Besuch des Lehrganges ist Vor-
aussetzung für die Benutzung des D.I.B. – Ge-
währstreifens.
Die achtstündige Schulungsmaßnahme beginnt
um 9.00 Uhr im Lehrbienenstand des IV Konz
auf dem Gelände des Freilichtmuseums Roscheider
Hof in Konz.
Referent ist Andreas Reichart. Bedingt durch
Größe des Schulungsraumes ist die TN-Zahl auf
35 Personen begrenzt.
Die Lehrgangsgebühr beträgt pro TN 28,00 € und
ist zeitnah auf das Konto des KIV Trier-Saarburg
bei der Volksbank Trier eG
IBAN: DE90 5856 0103 0000 7470 24
BIC: GENODED1TVB
Kennwort: Honiglehrgang
einzuzahlen. Daneben ist die Anmeldung bis zum
15.04.2024 (mit Anschrift, Tel.-Nr. und Name des
Imkervereins/Bienenzuchtvereins) per Email an:
Werner.Scherf@t-online.de zwingend erforderlich.
Getränke können im Lehrbienenstand erworben
werden; zudem ist das Restaurant des Freilicht-
museums ab 12.00 Uhr geöffnet.
Drei Varroaziden mit organischen Säuren als Wirkstoffe wurde eine Einzelzulassung erteilt!
Im Zuge der EU-Harmonisierung zu Tierarzneimitteln
(Verordnung (EU) 2019/6) und mit dem Inkrafttreten
des neuen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) sind tier-
arzneimittelrechtliche Vorschriften in Deutschland an-
geglichen und präzisiert worden.
ASIATISCHE HORNISSE – VESPA VELUTINA
Nachdem nun einige Nester von Vespa velutina auch in Rheinland-Pfalz gesichtet wurden, steigt der Informationsbedarf der Imkerschaft zu dieser invasiven Art enorm an.
Hier die Informations- und Meldestelle:
https://www.velutina.de
Zur näheren Information ist ein Hornissen-Faltblatt beigefügt.
Neuer Shop für die Online – Bestellung Gewährverschlüsse
Der Imkerverband Rheinland e.V. hat am 17.11.2022 auf
seiner Homepage (www.imkerverbandrheinland.de) das
neue Online – Bestellverfahren für DIB – Gewährverschlüsse
veröffentlicht.
Der Shop ist unter https://shop.deutscherimkerbund.de
zu reichen.
Neues Tierarzneimittel-gesetz in Kraft
Imkerinnen und Imker müssen künftig dokumentieren, wenn
sie ihre Bienen gegen Krankheiten behandeln. Zudem müssen
sie sich genau an die vorgeschriebenen Behandlungsverfahren
halten. So ist beispielsweise die Einbringung der Ameisensäure
mittels Schwammtuch verboten.
Nähere Hinweise hierzu siehe
http://deutscherimkerbund.de/534-TAMG
Erweiterung des Untersuchungs-zeitraumes für die Ausstellung einer Gesundheits-bescheinigung
Bisher haben die BSV die Untersuchungen für die
Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung im Frühjahr/
Frühsommer eines jeden Jahres angeboten.
Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung Trier-
Saarburg -Veterinäramt – kann die Untersuchung
der Bienenvölker -mittels klinischer Begutachtung
und Futterkranzprobe- bereits ab Sept./Okt. eines
jeden Jahres stattfinden.
Damit wird dem Wunsch der Imkerschaft Rechnung
getragen, schon frühzeitig im jeweiligen Frühjahr
z.B. für den Verkauf von Bienenvölkern über eine
gültige Gesundheitsbescheinigung zu verfügen.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Be-
scheinigung nur eine Gültigkeit von 9 Monaten hat.
Wespen- und Hornissennester
Die Beseitigung (Umsiedlung ) von Wespen- und Hornissen
darf nur von dafür speziell ausgebildeten und zugelassenen
Personen vorgenommen werden.
Diese Berechtigung besitzen die wenigsten Imker.
Aus diesem Grund wenden Sie sich bitte mit Ihrem Hilfe-
ersuchen an die Naturschutzbehörde bei der zuständigen
Kreisverwaltung; bei kreisfreien Städten wie z. B. bei der
Stadt Trier, an die Naturschutzbehörde bei der Stadtver-
waltung.